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O'Rourke, Julia
Über das richtige Verhältnis von Versuchs- und Vollendungsstrafe
Mohr Siebeck
978-3-16-163638-7
1. Aufl. 2025 / 231 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Studien und Beiträge zum Strafrecht. Band: 46

Der Versuch kann gemäß § 23 Abs. 2 StGB milder bestraft werden als die vollendete Tat. Auch der untaugliche Versuch ist grundsätzlich strafbar und - abgesehen von den seltenen Fällen, die unter § 23 Abs. 3 StGB fallen - derselben Regelung unterworfen. Julia O’Rourke unterzieht die Entscheidung, die der deutsche Gesetzgeber für die Frage nach dem richtigen Verhältnis von Versuchs- und Vollendungsstrafe gewählt hat, einer umfassenden Prüfung aus rechtsethischer Perspektive. Dabei legt sie ein besonderes Augenmerk auf die Auswertung der reichen anglo-amerikanischen Paralleldiskussion. Auch neuere opferbezogene Überlegungen aus der deutschsprachigen Straftheorie werden aktiviert. Ihre Überlegungen münden in einem Reformvorschlag, der eine Differenzierung nach Deliktstypen bei der Strafzumessung und eine weitgehende Entkriminalisierung des untauglichen Versuchs vorsieht.

Inhaltsübersicht:
A. Deontologische Perspektive
I. Legitimität einer Strafmilderung trotz Verdienstgleichheit
II. Argumente für Verdienstgleichheit
III. Argumente für eine Unrechtsdifferenz
IV. Legitimität einer Gleichbestrafungsmöglichkeit
V. Zum Sonderfall des untauglichen Versuchs
B. Konsequentialistische Perspektive
I. Androhungsgeneralprävention
II. Opferschutzerwägungen
III. Optimierung privater Präventionsbemühungen
IV. Spezialprävention
V. Positive Generalprävention
C. Konsequenzen für das geltende deutsche Recht
I. Bestrafung des tauglichen Versuchs
II. Bestrafung des strafbaren untauglichen Versuchs

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